Bedürftige Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf die kostenfreie Nachhilfeunterstützung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse.
Die Antragstellung für die kostenfreie Nachhilfeunterstützung erfolgt über das zuständige Jobcenter oder die zuständige Wohngeldstelle. Die Anträge können auch direkt bei der Schule gestellt werden.
Es ist wichtig, dass der Antrag sorgfältig ausgefüllt wird und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören beispielsweise der aktuelle Leistungsbescheid, der Schülerausweis und ein Nachweis über die Noten des Kindes.
Das Nachhilfeinstitut WissensWerk bietet qualifizierte und erfahrene Nachhilfelehrer, die spezialisiert auf verschiedene Fächer und Stufen sind. Unsere Lehrkräfte arbeiten eng mit den Schülern zusammen, um ihre individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen zu verstehen und gezielte Lernstrategien zu entwickeln.
Um den passenden Nachhilfelehrer für Ihr Kind zu finden, bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. In einem persönlichen Gespräch können wir die Stärken und Schwächen Ihres Kindes, seine Lernziele und Bedürfnisse besser verstehen. Basierend auf diesen Informationen können wir einen Nachhilfelehrer auswählen, der optimal zu Ihrem Kind passt.
Unsere Nachhilfelehrer bieten ausschließlich Einzelunterricht an, um sicherzustellen, dass jeder Schüler die Aufmerksamkeit und Unterstützung erhält, die er oder sie benötigt. Wir arbeiten mit flexiblen Stundenplänen, um sicherzustellen, dass die Nachhilfezeiten bequem in den Schulalltag integriert werden können.
Unser Ziel ist es, unseren Schülern nicht nur beim Lernen zu helfen, sondern auch ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie zu motivieren, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihrem Kind bei seinen schulischen Herausforderungen zu helfen.
Sobald die Familie einen Nachhilfelehrer ausgewählt hat, muss ein Vertrag zwischen den beiden Parteien abgeschlossen werden. In diesem Vertrag sollten die Details der Nachhilfe, wie die Anzahl der Stunden, die Kosten und die Termine, festgelegt werden.
Es ist wichtig, dass der Vertrag sorgfältig geprüft wird, bevor er unterzeichnet wird. Wenn die Familie Fragen oder Bedenken hat, sollten sie diese vor der Unterzeichnung des Vertrags klären.
Die Kosten für die Nachhilfe werden direkt zwischen dem Nachhilfelehrer und dem Jobcenter oder der Wohngeldstelle abgerechnet. Die Familie muss in der Regel keine Kosten übernehmen.
Es ist wichtig, dass der Nachhilfelehrer regelmäßig seine Leistungen dokumentiert und dem Jobcenter oder der Wohngeldstelle Bericht erstattet. So kann sichergestellt werden, dass die Kosten für die Nachhilfe angemessen und gerechtfertigt sind.
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